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Vorläufige Einigung über die neue F-Gase-Verordnung

Aktualisiert: 6. Nov. 2023



Am 5. Oktober 2023 haben Vertreter des EU-Parlaments und des Europäischen Rates eine Einigung zur Änderung der F-Gase-Verordnung erzielt. Diese Einigung umfasst wichtige Punkte, darunter:


  • Einen beschleunigten Abbau der verfügbaren Gesamtmenge an fluorierten Treibhausgasen auf Null im Jahr 2050,

  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und Klimaanlagen (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von mehr als 150 enthalten (was auch R32 betrifft), ab 2027 und ein vollständiges Verbot von F-Gasen für diese Produkte ab 2032,

  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-/Luft/Wasser-Wärmepumpen und Klimaanlagen (bis zu 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von über 150 enthalten, ab 2027, Split-/Luft/Luft-Wärmepumpen ab 2029 und ein vollständiges F-Gas-Verbot für diese Produkte ab 2035,

  • ein Verbot des Inverkehrbringens von ortsfesten Kälteanlagen (mit Ausnahme von Kältemaschinen), die F-Gase mit einem GWP über 150 enthalten, ab 2030,

  • ein Verbot der Wartung und Instandhaltung von ortsfesten Kälteanlagen, die F-Gase mit einem GWP über 750 enthalten, ab 2032; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist davon ausgenommen.



Es ist zu beachten, dass diese Daten vorläufig sind und die endgültige Genehmigung durch den Rat und das Parlament abgewartet werden muss, bevor die geänderte F-Gase-Verordnung in Kraft tritt. Verschiedene Interessengruppen haben sich während des Änderungsprozesses geäußert, um ein Gleichgewicht zwischen Umweltschutz, Praktikabilität und technischer Machbarkeit zu gewährleisten. Sie sehen jedoch Herausforderungen und Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die schnelle Abschaffung und das Verbot der Wartung und Instandhaltung von Kühlsystemen mit hohem GWP.



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